Es kann eine große Bandbreite an Signaturkarten und Kartenlesegeräten verwendet werden.
Die Komponenten müssen den Anforderungen des Signaturgesetzes für "qualifizierte Signaturen"
entsprechen. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der
Bundesnetzagentur unter dem
Stichwort „elektronische Signatur“.
Bitte verwenden Sie bei der Beantragung der Signaturkarte
kein Pseudonym!